Hinweis zur Corona-Situation

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat ab 04.Mai nicht nur Friseuren, sondern auch der medizinischen und kosmetischen Fußpflege die Wiederaufnahme der Tätigkeiten unter strengen Auflagen gestattet. Als medizinische Fachfußpflegerin und Sterilisationsassistentin arbeite ich schon immer nach höchsten Infektionsschutz-Standards. Kunden, die an Symptomen wie trockenem Husten oder Fieber leiden, kann und darf ich …